Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Dem Förderverein des Evangelischen Kinderhauses am Drosselberg e. V. werden Mittel nach den §§ 17 und 18 der Ortsteilverfassung in Höhe von 410,00 Euro für die Anschaffung von Leuchttischen zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 Thür.GemHV nachzuweisen.