Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Jahresabschluss 2013 des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt wird mit einer Bilanzsumme von 293.395.840,97 EUR und einem Jahresgewinn von 6.646.333,25 EUR festgestellt.

 

02

Der Jahresgewinn von 6.646.333,25 EUR wird wie folgt verwendet:

·     die für das Wirtschaftsjahr 2013 geplante Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 4.602.000,00 EUR wird an den städtischen Haushalt abgeführt,

·     die verbleibenden 2.044.333,25 EUR werden in die Allgemeine Rücklage des Entwässerungsbetriebes eingestellt.

 

03

Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

04

Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2014 einschließlich der Ãœberprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Fundus Revision GmbH bestellt. Der Prüfungsauftrag ist bis Oktober 2014 durch die Werkleitung auszulösen. Im Prüfungsauftrag ist die Vorlage des Abschlussberichtes 2014 bis spätestens Ende Juni 2015 zu vereinbaren. Der Prüfungsbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

 

05

Gemäß § 25 Absatz 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.