Sitzung: 01.10.2014 StR/011/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1494/14
Beschluss:
01
Der Jahresabschluss 2013 des Entwässerungsbetriebes
der Landeshauptstadt Erfurt wird mit einer Bilanzsumme von 293.395.840,97 EUR
und einem Jahresgewinn von 6.646.333,25 EUR festgestellt.
02
Der
Jahresgewinn von 6.646.333,25 EUR wird wie folgt verwendet:
· die für das Wirtschaftsjahr 2013 geplante
Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 4.602.000,00 EUR wird an den
städtischen Haushalt abgeführt,
·
die
verbleibenden 2.044.333,25 EUR werden in die Allgemeine Rücklage des
Entwässerungsbetriebes eingestellt.
03
Der
Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
04
Als
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2014 einschließlich der Überprüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Fundus Revision GmbH bestellt. Der Prüfungsauftrag
ist bis Oktober 2014
durch die Werkleitung auszulösen. Im Prüfungsauftrag ist die Vorlage des
Abschlussberichtes 2014 bis spätestens Ende
Juni 2015 zu vereinbaren. Der Prüfungsbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt
auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
05
Gemäß
§ 25 Absatz 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über
die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben.
Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen
öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.