Sitzung: 01.10.2014 StR/011/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1287/14
Beschluss:
01
Der
Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes
Erfurter Sportbetrieb mit einer Bilanzsumme von 73.206.017,35 EUR und einem Jahresverlust
von 1.176.081,94 EUR wird festgestellt.
02
Der
Jahresverlust von 1.176.081,94 EURÂ des
Jahres 2013 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
03
Aus
dem investiven Zuschuss der Landeshauptstadt Erfurt des Wirtschaftsjahres 2013
wird der jährliche Tilgungsanteil des Kredites zur Finanzierung der Radrennbahn
in Höhe von 90.100,00 EUR in die Allgemeine Rücklage eingestellt.
04Â
Der
Saldo in Höhe von 101.000,00 EUR infolge von
Wertkorrekturen im Anlagevermögen in Bezug auf mit Gründungsbeschluss zum
01.01.2003 in das Sondervermögen einbrachte Grundstücke wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.
05
Der
Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2009 in Höhe von 1.188.627,39 EUR wird
gemäß § 8 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung mit der Allgemeinen Rücklage
verrechnet.
06Â
Für
das Wirtschaftsjahr 2013 wird die Werkleitung entlastet.
07
Als
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2014 einschließlich der Überprüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG bestellt. Der Prüfungsauftrag ist bis Oktober 2014 durch
die Werkleitung auszulösen. Im Prüfungsauftrag ist die Vorlage des
Abschlussberichtes 2014 bis spätestens Ende
April 2015 zu vereinbaren. Der Prüfungsbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt
auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
08
Gemäß
§ 25 Absatz 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über
die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben.
Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen
öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.