Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Erfurter Sportbetrieb mit einer Bilanzsumme  von 73.206.017,35 EUR und einem Jahresverlust von 1.176.081,94 EUR wird festgestellt.

 

02

Der Jahresverlust von 1.176.081,94 EUR  des Jahres 2013 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

03

Aus dem investiven Zuschuss der Landeshauptstadt Erfurt des Wirtschaftsjahres 2013 wird der jährliche Tilgungsanteil des Kredites zur Finanzierung der Radrennbahn in Höhe von 90.100,00 EUR in die Allgemeine Rücklage eingestellt.

 

04 

Der Saldo in Höhe von 101.000,00 EUR infolge von Wertkorrekturen im Anlagevermögen in Bezug auf mit Gründungsbeschluss zum 01.01.2003 in das Sondervermögen einbrachte Grundstücke  wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.

 

05

Der Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2009 in Höhe von 1.188.627,39 EUR wird gemäß § 8 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

06 

Für das Wirtschaftsjahr 2013 wird die Werkleitung entlastet.

 

07

Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2014 einschließlich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse  gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG bestellt. Der Prüfungsauftrag ist bis Oktober 2014 durch die Werkleitung auszulösen. Im Prüfungsauftrag ist die Vorlage des Abschlussberichtes 2014 bis spätestens Ende April 2015 zu vereinbaren. Der Prüfungsbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

 

08

Gemäß § 25 Absatz 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.