Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT591 „Ehemalige Druckerei Fortschritt“ (Aufhebungssatzung) in seiner Fassung vom 04.08.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

03

Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT591 „Ehemalige Druckerei Fortschritt“ (Aufhebungssatzung) und die Begründung sind gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

04

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Aufhebung berührt werden, sind gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1  Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 11 a – c beigefügt.)