Sitzung: 01.10.2014 StR/011/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1449/14
Beschluss:
01
Der Entwurf der Satzung über die
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT591 „Ehemalige Druckerei
Fortschritt“ (Aufhebungssatzung) in seiner Fassung vom 04.08.2014 (Anlage 2)
und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Das Verfahren wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Von der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
03
Der Entwurf der Satzung über die
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT591 „Ehemalige Druckerei
Fortschritt“ (Aufhebungssatzung) und die Begründung sind gemäß § 1
Abs. 8 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
04
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Aufhebung berührt
werden, sind gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sind gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m.
§ 13 Abs. 2 BauGB und
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 11 a – c beigefügt.)