Sitzung: 16.09.2014 OR BIS/007/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
01.
Dem
Ortsteilbürgermeister werden zusätzlich zum BS 0023/14 vom 21.01.2014 aus § 16
der Ortsteilverfassung 250,00 EUR zur Verfügung gestellt, so dass 2014
insgesamt 500,00 EUR für Repräsentation 2014 vergeben werden können.
02.
Entsprechend der
unter § 19 Abs. a) und f) der Anlage 5
der Hauptsatzung der Stadt Erfurt aufgeführten Gratulations- und
Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz
der Mittel.
03.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.