Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

1. Die nachfolgend näher bezeichneten  Straßen werden dem öffentlichen Verkehr

     (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet

 

1.1.        Teilbereich Nikolaus-Marschalk-Straße  einschließlich Geh-/Radweg zur Nordhäuser  Straße

 

1.2.        Teilbereich Joachim-Bellermann-Straße  einschließlich Geh-/Radweg zur

               Nordhäuser Straße

              (siehe Übersichtsplan).

 

2. Die Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als  

     Gemeindestraßen.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

4. Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt

      öffentlich bekannt

     zu machen  und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.