Sitzung: 18.09.2014 BuV I 001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1092/14
Beschluss
1. Die nachfolgend
näher bezeichneten Straßen werden dem
öffentlichen Verkehr
    (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet
1.1.
Teilbereich
Nikolaus-Marschalk-Straße einschließlich
Geh-/Radweg zur Nordhäuser Straße
1.2.
Teilbereich
Joachim-Bellermann-Straße einschließlich
Geh-/Radweg zur
              Nordhäuser Straße
             (siehe Übersichtsplan).
2. Die Einstufung der
Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Â
    Gemeindestraßen.
3.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
4. Der Ãœbersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
5. Die Widmung ist
mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt
     öffentlich bekannt
    zu machenÂ
und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.