Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die gemäß Anlage A aufgeführten Personen werden in die Aufsichtsräte der kommunalen Gesellschaften entsandt. Das Mandat der nicht wieder entsandten bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ist beendet.

 

02

Für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH werden die gemäß Anlage B, Pkt. 4/1 aufgeführten Personen zur Bestellung als Aufsichtsratsmitglieder in der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen. Das Mandat der nicht wieder bestellten bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ist beendet.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Gesellschafterbeschluss zur Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen.

 

03

Der Stadtrat schlägt der Alleinaktionärin der Erfurter Verkehrsbetriebe AG, der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH vor, die gemäß Anlage B, Pkt. 4/2 aufgeführten Personen in der Hauptversammlung zu wählen und die nicht wieder benannten Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 3a und b beigefügt.)