Sitzung: 12.05.2014 OR HOH/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1034/14
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
SV Empor Erfurt e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel
in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.