Sitzung: 12.05.2014 OR HOH/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1032/14
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e.V. für die
Durchführung des diesjährigen Maifeuers und Tanz in den Mai nachträglich
finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.