Sitzung: 12.05.2014 OR HOH/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1031/14
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Verein Ökumenische Kirmes Hochheim e.V. für die Vorbereitung und Durchführung
der diesjährigen Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
nachzuweisen.