Sitzung: 12.05.2014 OR HOH/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1030/14
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Hochheimer Karneval Club e.V. für die Anschaffung von Kostümen und zur
Vorbereitung der Veranstaltungen finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.