Sitzung: 13.05.2014 OR ALA/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0995/14
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem
SV Alach e.V. ein Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zweckgebunden für die
Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten bewilligt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.