Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.06.2014 StR/019/2014 |
Beschluss: | mit Änderungen beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0 |
Vorlage: | 0861/14 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Drucksache 95 KB | |
![]() | Anlage 1 - Akteneinsichtsberechtigung 24 KB |
Beschluss:
Die in der Anlage 1 aufgeführten
Stadtratsmitglieder aus den einzelnen Fraktionen sind akteneinsichtsberechtigt
für die jeweiligen Dezernate (Wahlperiode 2014-2019) gem. § 17 Abs. 2 der
Geschäftsordnung des Stadtrates.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)