Sitzung: 11.06.2014 StR/019/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0861/14
Beschluss:
Die in der Anlage 1 aufgeführten
Stadtratsmitglieder aus den einzelnen Fraktionen sind akteneinsichtsberechtigt
für die jeweiligen Dezernate (Wahlperiode 2014-2019) gem. § 17 Abs. 2 der
Geschäftsordnung des Stadtrates.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)