Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5.5: Berechtigung zur Akteneinsicht für Stadtratsmitglieder gem. § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse
Einr.: Oberbürgermeister

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.06.2014   StR/019/2014 
Beschluss:mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage:  0861/14 

Beschluss:

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Stadtratsmitglieder aus den einzelnen Fraktionen sind akteneinsichtsberechtigt für die jeweiligen Dezernate (Wahlperiode 2014-2019) gem. § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)