Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.05.2014 StR/007/2014 |
Beschluss: | mit Änderungen beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 31, Nein: 9, Enthaltungen: 4, Befangen: 0 |
Vorlage: | 0709/14 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Drucksache 193 KB |
Beschluss:
01
Der Oberbürgermeister
erarbeitet einen Entwurf für ein Leitbild zur neuen strategischen Ausrichtung
der gemeinsamen Bemühungen der Verwaltungsspitze, des Stadtrates und der
Bürgerschaft, zur langfristigen perspektivischen Entwicklung unserer Stadt und
legt diesen Entwurf dem Stadtrat im IV. Quartal 2014 zur weiteren Beratung vor.
02
Die Bürgerinnen und Bürger können sich
frühzeitig und umfassend an der Bearbeitung des Leitbildes beteiligen. Die
Stadtverwaltung stellt den Bürgerinnen und Bürgern hierzu einen Ansprechpartner
zur Verfügung.
03
Der Oberbürgermeister
erarbeitet einen Entwurf für eine Vereinbarung welche zukünftig die Grundlagen
für das gemeinsame Handeln des Stadtrates und der Verwaltungsspitze im
Interesse unserer Stadt neu beschreiben soll.
Folgende Hauptziele werden mit dieser
Vereinbarung verfolgt und definiert:
3.1 Durch die Schaffung eines neuen und verbesserten
Berichtswesens soll die
Ratsarbeit effizienter gestaltet
werden.
3.2 Mit Hilfe der Einrichtung von Kennziffern
sollen die Entscheidungen des
Stadtrates und der Verwaltungsspitze
auf eine strategische Steuerung der Abläufe
konzentriert werden.
3.3 Die Bürger sollen sich mit der Schaffung von
geeigneten Voraussetzungen
intensiver an den Lösungsmöglichkeiten
von kommunalen Problemlagen
beteiligen können.
3.4 Die
Haushaltskonsolidierung ist fester Bestandteil bei der effizienten
Gestaltung von Verwaltungsstrukturen
sowie bei der Arbeit des Stadtrates.
3.5 Durch die Erwirtschaftung von freien
Finanzmitteln soll zur Verringerung
des Werteverzehres am kommunalen
Anlagevermögen beigetragen werden.
3.6 Durch ein
Personalentwicklungskonzept sollen die Rahmenbedingungen
und Ziele für eine effiziente und
leistungsfähige Arbeit der Verwaltung festgelegt
und mit den Fähigkeiten und
Potentialen der Beschäftigten in Einklang gebracht
werden.
3.7 Durch die
Erarbeitung eines Konzepts zur systematischen Bürgerbeteiligung wird
dem sich in der Bevölkerung verstärkt
entwickelnden breiten
Mitgestaltungswillen und der
beachtlichen Mitwirkungsbereitschaft in
Sachfragen Rechnung getragen.
3.8
Ein
besonderes Augenmerk ist auf eine nachhaltige Stadtentwicklung zu legen.