Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 9, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister erarbeitet einen Entwurf für ein Leitbild zur neuen strategischen Ausrichtung der gemeinsamen Bemühungen der Verwaltungsspitze, des Stadtrates und der Bürgerschaft, zur langfristigen perspektivischen Entwicklung unserer Stadt und legt diesen Entwurf dem Stadtrat im IV. Quartal 2014  zur weiteren Beratung vor.

 

02

Die Bürgerinnen und Bürger können sich frühzeitig und umfassend an der Bearbeitung des Leitbildes beteiligen. Die Stadtverwaltung stellt den Bürgerinnen und Bürgern hierzu einen Ansprechpartner zur Verfügung.

 

03

Der Oberbürgermeister erarbeitet einen Entwurf für eine Vereinbarung welche zukünftig die Grundlagen für das gemeinsame Handeln des Stadtrates und der Verwaltungsspitze im Interesse unserer Stadt neu beschreiben soll.

 

Folgende Hauptziele werden mit dieser Vereinbarung verfolgt und definiert:

3.1  Durch die Schaffung eines neuen und verbesserten Berichtswesens soll die 

        Ratsarbeit effizienter gestaltet werden.

3.2  Mit Hilfe der Einrichtung von Kennziffern sollen die Entscheidungen des 

         Stadtrates und der Verwaltungsspitze auf eine strategische Steuerung der Abläufe

        konzentriert werden.

3.3  Die Bürger sollen sich mit der Schaffung von geeigneten Voraussetzungen

         intensiver an den Lösungsmöglichkeiten von kommunalen Problemlagen

        beteiligen können.

3.4  Die Haushaltskonsolidierung ist fester Bestandteil bei der effizienten

         Gestaltung von Verwaltungsstrukturen sowie bei der Arbeit des Stadtrates.

3.5  Durch die Erwirtschaftung von freien Finanzmitteln soll zur Verringerung

         des Werteverzehres am kommunalen Anlagevermögen beigetragen werden.

3.6  Durch ein Personalentwicklungskonzept sollen die Rahmenbedingungen

         und Ziele für eine effiziente und leistungsfähige Arbeit der Verwaltung festgelegt

         und mit den Fähigkeiten und Potentialen der Beschäftigten in Einklang gebracht

        werden.

3.7  Durch die Erarbeitung eines Konzepts zur systematischen Bürgerbeteiligung wird

        dem sich in der Bevölkerung verstärkt entwickelnden breiten

          Mitgestaltungswillen und der beachtlichen Mitwirkungsbereitschaft in

        Sachfragen Rechnung getragen.

3.8  Ein besonderes Augenmerk ist auf eine nachhaltige Stadtentwicklung zu legen.