Sitzung: 21.05.2014 StR/007/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 9, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 0709/14
Beschluss:
01
Der Oberbürgermeister
erarbeitet einen Entwurf für ein Leitbild zur neuen strategischen Ausrichtung
der gemeinsamen Bemühungen der Verwaltungsspitze, des Stadtrates und der
Bürgerschaft, zur langfristigen perspektivischen Entwicklung unserer Stadt und
legt diesen Entwurf dem Stadtrat im IV. Quartal 2014Â zur weiteren Beratung vor.
02
Die Bürgerinnen und Bürger können sich
frühzeitig und umfassend an der Bearbeitung des Leitbildes beteiligen. Die
Stadtverwaltung stellt den Bürgerinnen und Bürgern hierzu einen Ansprechpartner
zur Verfügung.
03
Der Oberbürgermeister
erarbeitet einen Entwurf für eine Vereinbarung welche zukünftig die Grundlagen
für das gemeinsame Handeln des Stadtrates und der Verwaltungsspitze im
Interesse unserer Stadt neu beschreiben soll.
Folgende Hauptziele werden mit dieser
Vereinbarung verfolgt und definiert:
3.1Â Durch die Schaffung eines neuen und verbesserten
Berichtswesens soll dieÂ
       Ratsarbeit effizienter gestaltet
werden.
3.2Â Mit Hilfe der Einrichtung von Kennziffern
sollen die Entscheidungen desÂ
        Stadtrates und der Verwaltungsspitze
auf eine strategische Steuerung der Abläufe
       konzentriert werden.
3.3 Die Bürger sollen sich mit der Schaffung von
geeigneten Voraussetzungen
        intensiver an den Lösungsmöglichkeiten
von kommunalen Problemlagen
       beteiligen können.
3.4Â Die
Haushaltskonsolidierung ist fester Bestandteil bei der effizienten
        Gestaltung von Verwaltungsstrukturen
sowie bei der Arbeit des Stadtrates.
3.5Â Durch die Erwirtschaftung von freien
Finanzmitteln soll zur Verringerung
        des Werteverzehres am kommunalen
Anlagevermögen beigetragen werden.
3.6Â Durch ein
Personalentwicklungskonzept sollen die Rahmenbedingungen
        und Ziele für eine effiziente und
leistungsfähige Arbeit der Verwaltung festgelegt
        und mit den Fähigkeiten und
Potentialen der Beschäftigten in Einklang gebracht
       werden.
3.7Â Durch die
Erarbeitung eines Konzepts zur systematischen Bürgerbeteiligung wird
       dem sich in der Bevölkerung verstärkt
entwickelnden breiten
         Mitgestaltungswillen und der
beachtlichen Mitwirkungsbereitschaft in
       Sachfragen Rechnung getragen.
3.8Â
Ein
besonderes Augenmerk ist auf eine nachhaltige Stadtentwicklung zu legen.