Sitzung: 21.05.2014 StR/007/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2127/13
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 30.01.2014 für das
Vorhaben "Wohnbebauung Max-Reger-Straße" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für das Antragsgrundstück Gemarkung
Melchendorf, Flur 1, Flurstück 32/47 soll gemäß § 12 Abs. 1
Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB
der vorhabenbezogene Bebauungsplan DAB655 "Wohnbebauung
Max-Reger-Straße" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes verläuft entlang der Flurstücksgrenzen des o. g.
Flurstücks.
Mit dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:
-
Ãœberplanung
eines Teilbereichs des Bebauungsplans EFS135 "SO-Gebiet für Anlagen der
Verwaltung zwischen Friedrich-Ebert-Straße und der Melchendorfer Straße",
(rechtsverbindlich seit 04.06.1994)
-
städtebauliche
Neuordnung des Grundstücks
-
Schaffen
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden als
Geschosswohnungsbau
-
Schaffen
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Bürogebäudes
-
Sicherung
einer hohen Wohn- und Freiraumqualität
-
Sicherung
der erforderlichen Flächen für den ruhenden Verkehr
03
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
04
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
05
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den
erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1
BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens
abzuschließen.
06
Das städtebauliche
Vorhabenkonzept (Anlage 2) und die
Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans und dessen Begründung gebilligt.
07
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch die
öffentliche Auslegung des städtebaulichen Vorentwurfs des Bebauungsplans
DAB655Â "Wohnbebauung
Max-Reger-Straße" und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
08
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
09
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)