Sitzung: 21.05.2014 StR/007/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0474/14
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan BIS650 "Waldorfschule",
beschlossen am 24.04.2013 (Beschluss Nr. 0130/13) wird wie folgt geändert:
Der Geltungsbereich wird
entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplanes BIS650 "Waldorfschule"
(Anlage 2) begrenzt.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes BIS650 "Waldorfschule" in seiner
Fassung vom 14.04.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
Das Verfahren wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im
beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB abgesehen.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes BIS650 "Waldorfschule" und die
Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
04
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt
zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c
beigefügt.)