Sitzung: 06.05.2014 OR ROH/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0832/14
Beschluss
- Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finan-zielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
- Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
 Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-
 verordnung) nachzuweisen.