Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Der FSV Kühnhausen e.V. erhält gem. §17 Anlage 5 (Ortsteilverfassung) der Hauptsatzung der Stadt Erfurt 700,00 EUR zur Absicherung des Spielbetriebes (Schiedsrichterkosten, Spielerkleidung) und zur Anschaffung von Trainingsmitteln.