Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Das Jobcenter Erfurt wird mit der Überprüfung auffallend geringer Entlohnung von

Leistungsbeziehenden, die ergänzende Leistungen nach SGB II erhalten, beauftragt.

 

02

Soweit das Jobcenter unverhältnismäßig geringe Entlohnungen bei Leistungsbeziehenden feststellt, wird dieses beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohnwucher zu veranlassen und erforderlichenfalls die jeweiligen Arbeitgeber nach § 115 Abs. 1 SGB X in Regress zunehmen.