Sitzung: 17.04.2014 StR/006/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 12, Befangen: 0
Vorlage: 0014/14
Beschluss:
01
Das Jobcenter Erfurt wird mit der
Überprüfung auffallend geringer Entlohnung von
Leistungsbeziehenden, die ergänzende
Leistungen nach SGB II erhalten, beauftragt.
02
Soweit das Jobcenter unverhältnismäßig
geringe Entlohnungen bei Leistungsbeziehenden feststellt, wird dieses
beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohnwucher zu veranlassen
und erforderlichenfalls die jeweiligen Arbeitgeber nach § 115 Abs. 1 SGB X in
Regress zunehmen.