Sitzung: 17.04.2014 StR/006/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2448/13
Beschluss:
01
Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16
Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO)
und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung
über die 1. Verlängerung der am 03.08.2012 in Kraft getretenen Veränderungssperre
für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ILV625 „Magdeburger
Allee/Feldstraße“ - VS021 um ein Jahr. Der beiliegende Satzungstext über die
Veränderungssperre (Anlage 3) und der Lageplan im Maßstab 1: 1000 (Anlage 2), sind Bestandteil des Beschlusses.
02
Die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist im
Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)