Sitzung: 17.04.2014 StR/006/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2261/13
Beschluss:
01
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIK160
"Möbelhaus, Sport- und
Freizeiteinrichtung Teichmannshof" in seiner Fassung vom
08.01.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
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02
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIK160
"Möbelhaus, Sport- und Freizeiteinrichtung
Teichmannshof" und die Begründung sind nach
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
03
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sind gemäß  § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungs-frist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – d
beigefügt.)