Beschluss:

 

01

Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIK160 "Möbelhaus, Sport- und Freizeiteinrichtung Teichmannshof" in seiner Fassung vom 08.01.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

02

Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIK160 "Möbelhaus, Sport- und Freizeiteinrichtung Teichmannshof" und die Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

03

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

04

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß  § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungs-frist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – d beigefügt.)