Sitzung: 17.04.2014 StR/006/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0277/14
Beschluss:
01
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13 für die Bereiche
Überschwemmungsgebiete der Gera "Südliche Stadtgrenze bis zur Einmündung
der Apfelstädt" und "Wehr Nettelbeckufer bis nördliche
Stadtgrenze" in seiner Fassung vom 06.02.2014 (Anlage 2)
und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13 für die
Bereiche Überschwemmungsgebiete der Gera "Südliche Stadtgrenze bis zur
Einmündung der Apfelstädt" und "Wehr Nettelbeckufer bis nördliche
Stadtgrenze", dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
03
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben
zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In
der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgeÂgeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung
Nr. 13 unberücksichtigt bleiben können.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – c
beigefügt.)