Beschluss: Erledigt wegen Annahme Änderungsantrag

Beschluss:

 

Ehrenkodex für Stadtratsmitglieder der Landeshauptstadt Erfurt

 

Die kommunalen Mandatsträger unterstützen alle Maßnahmen gegen Korruption und werden korruptes Verhalten weder bei der Verwaltung der Stadt noch bei sich selbst dulden.

 

Dieser Ehrenkodex ist jedem Stadtratsmitglied bei seiner Vereidigung zu überreichen.

 

1. Leitsätze

Jedes Stadtratsmitglied wird Korruptionsversuche abwehren und den Anschein vermeiden, für persönliche Vorteile im Zusammenhang mit der Stadtratstätigkeit empfänglich zu sein.

 

2. Annahme von Geldzuwendungen

(1) Die Stadtratsmitglieder nehmen Geldzuwendungen, die ihnen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Rats- und Ausschussmitglieder angeboten werden, nicht an.

 

(2) Geldspenden, die im Rahmen einer repräsentativen Tätigkeit für die Stadt Erfurt empfangen werden, sind mit einem entsprechenden Vermerk unverzüglich dem Büro des Oberbürgermeisters zur ausschließlichen Verwendung zu dem vom Spender angegebenen Zweck, bei Fehlen einer Zweckbestimmung für gemeinnützige Zwecke zuzuleiten.

 

3. Annahme von sonstigen Vorteilen

(1) Sachgeschenke sowie sonstige Vorteile, bei denen nahe liegt, dass sie in Hinblick auf die Mandatsträgereigenschaft übergeben werden, nehmen die Stadtratsmitglieder grundsätzlich nicht an. Eine Ausnahme hiervon gilt für Sachgeschenke und sonstige Vorteile ohne wirtschaftlichen Wert oder mit geringem wirtschaftlichen Wert (bis 25 €).

 

(2) Gastgeschenke, die im Rahmen einer repräsentativen Tätigkeit für die Stadt Erfurt empfangen werden, werden mit einem entsprechenden Vermerk unverzüglich an das Büro des Oberbürgermeisters weitergeleitet. Auf Antrag des Empfängers entscheidet der Ältestenrat darüber, ob sie im Besitz des Empfängers oder im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt – Stadtverwaltung - verbleiben oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

 

4. Einladungen zu Veranstaltungen

(1) Kommunikatives Handeln und der Kontakt mit den Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen zählen zu den wesentlichen Bestandteilen der Mandatsausübung. Bei der Annahme von Einladungen üben die Stadtratsmitglieder jedoch Zurückhaltung, wenn sich daraus Abhängigkeiten ergeben können.

 

(2) Die Teilnahme an repräsentativen Veranstaltungen (z.B. Essen, Empfängen oder Festveranstaltungen) ist als sozialadäquat anzusehen, wenn die Bewirtung den Rahmen des Angemessenen und Üblichen nicht überschreitet.

 

5. Berater- und Honorarverträge

Die Mitglieder des Stadtrates verpflichten sich, geschäftliche Beziehungen mit der Stadt oder städtischen Gesellschaften und sonstige geschäftliche Beziehungen zu Dritten, die zu Interessenkollisionen bei der Wahrnehmung des Mandates führen können,  der/dem  Vorsitzenden des Stadtrates/Ausschusses anzuzeigen.

 

6. Ältestenrat

(1) Der Ältestenrat achtet auf die Einhaltung des Kodex und spricht bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Verstöße Empfehlungen aus. Er übernimmt insofern eine Wächterfunktion. Die Beratungen sind vertraulich.

 

(2) Er ist über die Missachtung des Ehrenkodex durch Mandatsträger bzw. bei entsprechendem Verdacht zu informieren.