Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Zur Sicherung einer zuverlässigen und wirtschaftlichen Energieversorgung in Erfurt und zum Schutz des globalen Klimas sollen zusätzliche Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie in Form von Photovoltaik entstehen. Der Ausbau der Photovoltaik (PV) ist ein wichtiges Element des kommunalen Klimaschutzes, wonach bis 2020 mindestens 30 % der Kohlendioxid-Emissionen in Erfurt zu reduzieren sind. Der Stadtrat beschließt das Ziel, dass bis 2020 mindestens 10 % des in Erfurt benötigten Stroms vor Ort aus Photovoltaik gewonnen werden sollen. Das entspricht einer installierten Leistung von 100 MWp. Die Nutzung bislang unversiegelter Flächen ist dabei für den Bau neuer großflächiger Photovoltaikanlagen auszuschließen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die zum Ausbau von Photovoltaik nötigen Voraussetzungen zu schaffen.

 

02

Der Stadtrat ruft die Stadtgesellschaft und alle Interessierten auf, sich an der Energiewende und am Ausbau von Photovoltaik in Erfurt im Sinne dieses Beschlusses zu beteiligen. Er verpflichtet sich zugleich, notwendige Rahmenbedingungen zum Erreichen der Ausbauziele zu setzen. Die gestalterisch anspruchsvolle und verträgliche Integration von Photovoltaik-Anlagen ins Stadtbild soll von allen Beteiligten gefördert werden.

 

03

Der Stadtrat spricht sich für die Fortführung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) und die Beibehaltung des Einspeisevorrangs als wichtige Grundlage für den Ausbau der Photovoltaik in Erfurt aus. Zur Stärkung des Eigenverbrauchs und um soziale Belange zu berücksichtigen, fordert der Stadtrat den Gesetzgeber auf, die Beseitigung rechtlicher Hindernisse für die Versorgung von Mietern mit preisgünstigem EEG-Strom aus dem bewohnten Gebäude zu prüfen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bundesregierung diese Auffassung der Landeshauptstadt Erfurt mitzuteilen. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, dass auch künftig die Eigenstromversorgung aus Sonnenenergie gegenüber der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz bezüglich der Höhe der Umlagen begünstigt bleibt.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gezielte Information und Beratung der Öffentlichkeit und Wirtschaft zur Nutzung der Photovoltaik in Kooperation mit geeigneten Partnern fortzuführen und auszuweiten. 

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich für den Ausbau der Photovoltaik im Bereich der Stadtverwaltung, städtischen Unternehmen und Eigenbetriebe einzusetzen. Neben der eigenen Installation von Anlagen sollen auch Flächen für Dritte zur Verfügung gestellt werden.

 

06

Bei der Entwicklung von PV-Projekten sind die Erfurter Bürgerinnen und Bürger sowie in Erfurt tätige Unternehmen weitgehend zu beteiligen, um so Wertschöpfung vor Ort zu generieren und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewährleisten. Dabei bekennt sich der Stadtrat zum Industriestandort für Solarenergie in Mittelthüringen und damit für den Wirtschaftsstandort Erfurt. Die Solarenergie bildet ein wichtiges Element der Wirtschaftsförderung in Erfurt.

 

07

Der Eigenverbrauch von Elektrizität in räumlicher Nähe zur Herstellung soll grundsätzlich ausgebaut werden, um so den Verbrauchern von Strom eine langfristig kostengünstige Option zu gewährleisten. Damit wird eine Stärkung des Wirtschafts­standorts ermöglicht. Zur Optimierung der regionalen Wertschöpfung ist die Vermarktung des in Erfurt hergestellten Stroms zu prüfen.

 

08

Für die derzeit entsprechend der Bundesgesetzgebung geförderten Flächenkategorien zur Nutzung von PV wird ergänzend zu Beschluss-Nr. 26/2007 vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen folgendes Vorgehen angestrebt:

a)      Zuvorderst sollen Anlagen an und auf Gebäuden unterstützt werden. Diese Solaranlagen sind bei der Bauleitplanung und bei allen relevanten städtischen Satzungen sowie bei Gewerbe- und Industrieansiedlungen weitgehend zu prüfen.

b)      Photovoltaikanlagen an oder auf sonstigen baulichen Anlagen (Infrastruktur), die eine Doppelnutzung der jeweiligen baulichen Anlagen mit der Stromerzeugung ermöglichen, sollen aufgebaut werden. Zu baulichen Anlagen gehören dabei neben geeigneten Flächen des Verkehrs (z. B. Parkplätze) auch Deponien, Aufschüttungen, Lager- und Stellplätze nach Thüringer Bauordnung § 2. Die Stadtverwaltung soll Pilotvorhaben in diesem Sinne ermitteln.

c)       Die Stadtverwaltung identifiziert geeignete Brachflächen in Erfurt und bereitet diese im Sinne einer informellen Planung für eine PV-Nutzung vor.

d)      Flächen entlang von Verkehrstrassen (Autobahnen und Schienenwege) sind nur unter Beachtung der Priorisierung der Punkte a, b und c und unter Berücksichtigung der Punkte 6 und 7 zu entwickeln. Die Stadtverwaltung ermittelt zunächst geeignete Standorte.

Die Ergebnisse sollen eine Priorisierung und Bewertung von unterschiedlichen Standorten für Investoren und Eigentümer zulassen. Sollte Baurecht für Photovoltaik-Anlagen geschaffen werden müssen, orientiert sich der Stadtrat an diesen Ergebnissen.

Freiflächen-PV-Anlagen sind jedoch nicht auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen anzuordnen.

 

09

Bei der Planung von dezentralen Energieversorgungsanlagen ist künftig vermehrt auf energieeffiziente Systemlösungen aus PV-Anlagen und Solarthermieanlagen in Kombination mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Speichersystemen zu orientieren.