Sitzung: 16.04.2014 StR/005/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1346/13
Beschluss:
01
Zur Sicherung
einer zuverlässigen und wirtschaftlichen Energieversorgung in Erfurt und zum
Schutz des globalen Klimas sollen zusätzliche Anlagen zur Nutzung der solaren
Strahlungsenergie in Form von Photovoltaik entstehen. Der Ausbau der
Photovoltaik (PV) ist ein wichtiges Element des kommunalen Klimaschutzes,
wonach bis 2020 mindestens 30 % der Kohlendioxid-Emissionen in Erfurt zu
reduzieren sind. Der Stadtrat beschließt das Ziel, dass bis 2020 mindestens
10 % des in Erfurt benötigten Stroms vor Ort aus Photovoltaik gewonnen werden
sollen. Das entspricht einer installierten Leistung von 100 MWp. Die
Nutzung bislang unversiegelter Flächen ist dabei für den Bau neuer
großflächiger Photovoltaikanlagen auszuschließen. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, die zum Ausbau von Photovoltaik nötigen Voraussetzungen zu
schaffen.
02
Der Stadtrat ruft die Stadtgesellschaft und
alle Interessierten auf, sich an der Energiewende und am Ausbau von
Photovoltaik in Erfurt im Sinne dieses Beschlusses zu beteiligen. Er
verpflichtet sich zugleich, notwendige Rahmenbedingungen zum Erreichen der
Ausbauziele zu setzen. Die gestalterisch anspruchsvolle und verträgliche
Integration von Photovoltaik-Anlagen ins Stadtbild soll von allen Beteiligten
gefördert werden.
03
Der Stadtrat spricht sich für die Fortführung
des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) und die Beibehaltung
des Einspeisevorrangs als wichtige Grundlage für den Ausbau der Photovoltaik in
Erfurt aus. Zur Stärkung des Eigenverbrauchs und um soziale Belange zu
berücksichtigen, fordert der Stadtrat den Gesetzgeber auf, die Beseitigung
rechtlicher Hindernisse für die Versorgung von Mietern mit preisgünstigem
EEG-Strom aus dem bewohnten Gebäude zu prüfen. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, der Bundesregierung diese Auffassung der Landeshauptstadt Erfurt
mitzuteilen. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, dass auch künftig die
Eigenstromversorgung aus Sonnenenergie gegenüber der Stromeinspeisung ins
öffentliche Netz bezüglich der Höhe der Umlagen begünstigt bleibt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
gezielte Information und Beratung der Öffentlichkeit und Wirtschaft zur Nutzung
der Photovoltaik in Kooperation mit geeigneten Partnern fortzuführen und
auszuweiten.Â
05
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich
für den Ausbau der Photovoltaik im Bereich der Stadtverwaltung, städtischen
Unternehmen und Eigenbetriebe einzusetzen. Neben der eigenen Installation von
Anlagen sollen auch Flächen für Dritte zur Verfügung gestellt werden.
06
Bei der Entwicklung von PV-Projekten sind
die Erfurter Bürgerinnen und Bürger sowie in Erfurt tätige Unternehmen
weitgehend zu beteiligen, um so Wertschöpfung vor Ort zu generieren und eine
hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewährleisten. Dabei bekennt sich der
Stadtrat zum Industriestandort für Solarenergie in Mittelthüringen und damit
für den Wirtschaftsstandort Erfurt. Die Solarenergie bildet ein wichtiges
Element der Wirtschaftsförderung in Erfurt.
07
Der Eigenverbrauch von Elektrizität in
räumlicher Nähe zur Herstellung soll grundsätzlich ausgebaut werden, um so den
Verbrauchern von Strom eine langfristig kostengünstige Option zu gewährleisten.
Damit wird eine Stärkung des WirtschaftsÂstandorts ermöglicht. Zur Optimierung
der regionalen Wertschöpfung ist die Vermarktung des in Erfurt hergestellten
Stroms zu prüfen.
08
Für die derzeit entsprechend der
Bundesgesetzgebung geförderten Flächenkategorien zur Nutzung von PV wird
ergänzend zu Beschluss-Nr. 26/2007 vorbehaltlich der haushalterischen
Voraussetzungen folgendes Vorgehen angestrebt:
a)
Zuvorderst
sollen Anlagen an und auf Gebäuden unterstützt werden. Diese Solaranlagen sind
bei der Bauleitplanung und bei allen relevanten städtischen Satzungen sowie bei
Gewerbe- und Industrieansiedlungen weitgehend zu prüfen.
b)
Photovoltaikanlagen
an oder auf sonstigen baulichen Anlagen (Infrastruktur), die eine Doppelnutzung
der jeweiligen baulichen Anlagen mit der Stromerzeugung ermöglichen, sollen
aufgebaut werden. Zu baulichen Anlagen gehören dabei neben geeigneten Flächen des
Verkehrs (z. B. Parkplätze) auch Deponien, Aufschüttungen, Lager- und
Stellplätze nach Thüringer Bauordnung § 2. Die Stadtverwaltung soll
Pilotvorhaben in diesem Sinne ermitteln.
c)
Die
Stadtverwaltung identifiziert geeignete Brachflächen in Erfurt und bereitet
diese im Sinne einer informellen Planung für eine PV-Nutzung vor.
d)
Flächen
entlang von Verkehrstrassen (Autobahnen und Schienenwege) sind nur unter
Beachtung der Priorisierung der Punkte a, b und c und unter Berücksichtigung
der Punkte 6 und 7 zu entwickeln. Die Stadtverwaltung ermittelt zunächst
geeignete Standorte.
Die Ergebnisse sollen eine Priorisierung
und Bewertung von unterschiedlichen Standorten für Investoren und Eigentümer
zulassen. Sollte Baurecht für Photovoltaik-Anlagen geschaffen werden müssen,
orientiert sich der Stadtrat an diesen Ergebnissen.
Freiflächen-PV-Anlagen
sind jedoch nicht auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen anzuordnen.
09
Bei der Planung von dezentralen
Energieversorgungsanlagen ist künftig vermehrt auf energieeffiziente
Systemlösungen aus PV-Anlagen und Solarthermieanlagen in Kombination mit
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Speichersystemen zu orientieren.