Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung über die 1. Verlängerung der am 13.07.2012 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes MIT634 "Gewerbegebiet Alte Mittelhäuser Straße/ Erfurter Straße" - VS022 um ein Jahr. Der beiliegende Satzungstext (Anlage 3) über die Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1:500 (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Die Satzung über die 1. Verlängerung  der Veränderungssperre ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

 

redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.