Sitzung: 16.04.2014 StR/005/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2445/13
Beschluss:
01
Auf Grund von § 14
Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1, 2
und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1
Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung über die
1. Verlängerung der am 13.07.2012 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MIT634 "Gewerbegebiet Alte
Mittelhäuser Straße/ Erfurter Straße" - VS022 um ein Jahr. Der beiliegende Satzungstext (Anlage 3) über die
Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1:500 (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.
02
Die
Satzung über die 1. Verlängerung der
Veränderungssperre ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich
bekannt zu machen.
redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.