Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 7, Enthaltungen: 17, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt die Klarstellungssatzung (KLS018) für den Ortsteil "Kerspleben" bestehend aus dem Satzungstext in der Fassung vom 03.04.2014 (Anlage 2) und der Karte mit Geltungsbereich, M 1: 2.000 (Anlage 3), als Satzung.

 

02

Die Begründung (Anlage 4) der Klarstellungssatzung (KLS018) für den Ortsteil "Kerspleben" wird gebilligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)