Sitzung: 16.04.2014 StR/005/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 7, Enthaltungen: 17, Befangen: 0
Vorlage: 2417/12
Beschluss:
01
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 19
Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt die
Klarstellungssatzung (KLS018) für den Ortsteil "Kerspleben" bestehend
aus dem Satzungstext in der Fassung vom 03.04.2014 (Anlage 2) und der Karte mit
Geltungsbereich, M 1: 2.000 (Anlage 3), als Satzung.
02
Die Begründung (Anlage 4) der
Klarstellungssatzung (KLS018) für den Ortsteil "Kerspleben" wird
gebilligt.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)