Beschluss: Erledigt wegen Annahme Änderungsantrag

Beschluss:

 

Der Titel der Drucksache ist wie folgt zu ersetzen:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  KER663 " Zum Kornfeld" - Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Entscheidungsvorschlag ist wie folgt zu ersetzen:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 01.08.2013  für das Vorhaben " Zum Kornfeld"  wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich östlich der Straße im Kornfeld im Ortsteil Kerspleben soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1  BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan KER663 " Zum Kornfeld" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Abgrenzung des Plangebietes in der Anlage 2.2 in der Fassung vom Juni 2013 umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden u.a. folgende Planungsziele angestrebt:

-    Errichtung von ca. 30 Wohnungen

-    Errichtung barrierefreier Mehrgenerationenhäuser entsprechend der Beschreibung und Darstellung in der Anlage 2.2

-    Sicherung des Erdgeschosses des Baukörpers "Wohnen und Gesundheit" in der vorgenannten Anlage 2.2. für eine Arztpraxis, einen Pflegedienst oder eine Physiotherapie.

-    Bewältigung von Konflikten mit benachbarten gewerblichen und landwirtschaftlichen Nutzungen

-    Ausschluss von Eingriffen in die ausgeübte Nutzung des östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes

 

03

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

05

Der Vorhaben- und Erschließungsplan "Zum Kornfeld" in seiner Fassung vom Juni 2013 (Anlage 2.2) und die Vorhabenbeschreibung  in der Fassung vom 27.05.2013 (Anlage 2.1) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KER663 " Zum Kornfeld" und dessen Begründung gebilligt.

 

06

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KER663 "Zum Kornfeld" und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

07

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

08

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1 a – c beigefügt)