Beschluss:
Der Titel der
Drucksache ist wie folgt zu ersetzen:
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan KER663 " Zum Kornfeld" - Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entscheidungsvorschlag ist wie folgt zu
ersetzen:
01
Dem
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2
BauGB vom 01.08.2013 für das Vorhaben
" Zum Kornfeld"  wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1
BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll
eingeleitet werden.
02
Für den Bereich
östlich der Straße im Kornfeld im Ortsteil Kerspleben soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan KER663 " Zum
Kornfeld" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich
wird entsprechend der zeichnerischen Abgrenzung des Plangebietes in der Anlage
2.2 in der Fassung vom Juni 2013 umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan
werden u.a. folgende Planungsziele angestrebt:
- Errichtung
von ca. 30 Wohnungen
- Errichtung
barrierefreier Mehrgenerationenhäuser entsprechend der Beschreibung und
Darstellung in der Anlage 2.2
- Sicherung
des Erdgeschosses des Baukörpers "Wohnen und Gesundheit" in der
vorgenannten Anlage 2.2. für eine Arztpraxis, einen Pflegedienst oder eine
Physiotherapie.
- Bewältigung
von Konflikten mit benachbarten gewerblichen und landwirtschaftlichen Nutzungen
- Ausschluss
von Eingriffen in die ausgeübte Nutzung des östlich angrenzenden
landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes
03
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den
erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1
BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens
abzuschließen.
05
Der Vorhaben- und
Erschließungsplan "Zum Kornfeld" in
seiner Fassung vom Juni 2013 (Anlage 2.2) und die Vorhabenbeschreibung in der Fassung vom 27.05.2013 (Anlage 2.1)
werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KER663 " Zum Kornfeld" und dessen Begründung
gebilligt.
06
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KER663 "Zum
Kornfeld" und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu
beteiligen.
07
Zeitpunkt, Ort und
Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im
Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
08
Der
Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als
Anlage 1 a – c beigefügt)