Sitzung: 13.03.2014 StR/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2392/13
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 6) ist Bestandteil
des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die 1.
Änderung des Bebauungsplanes MAR 071 „Gebiet zwischen Schwarzburger Straße / B4
und geplanter Straßenanbindung B4 (Gefahrenschutzzentrum)“, bestehend aus der
Planzeichnung (Anlage 2Â M
1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 14.01.2014, als
Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes MAR 071 „Gebiet zwischen Schwarzburger Straße / B4 und
geplanter Straßenanbindung B4 (Gefahrenschutzzentrum)“wird gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt. den
Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als
Anlagen 3 a – d beigefügt.)