Sitzung: 13.03.2014 StR/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2290/13
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung
(ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
beschließt der Stadtrat Erfurt den einfachen Bebauungsplan JOV573
„Eugen-Richter-Straße / Hamburger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung
(Anlage 2, M 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom
02.01.2014, als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum einfachen
Bebauungsplan JOV573 „Eugen-Richter-Straße / Hamburger Straße“ wird gebilligt.
04
Durch das Bebauungsplanverfahren JOV573
werden die Sanierungsziele für den Teilbereich des Sanierungsgebietes KRV420 „Innere Oststadt“ gebietsbezogen konkretisiert.
05
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
einfachen Bebauungsplan JOV573 gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)