Sitzung: 13.03.2014 StR/004/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2145/13
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
BP ALT 424 für das Gebiet "Löbertor", Stadtratsbeschluss Nr. 0327/95
vom 20.12.1995 wird aufgehoben.
02
Für den Bereich des ehemaligen Löbertores,
südlich des erweiterten Hirschgartens soll gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ALT424 „Löbertor“ aufgestellt werden. Der
Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches
im Vorentwurf des Bebauungsplanes ALT424 „Löbertor“ in seiner Fassung vom
04.02.2014 (Anlage 2) umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der Voraussetzung für eine
Freilegung der städtischen Liegenschaften zwischen Eichenstraße und
Lilienstraße zugunsten familienfreundlicher innerstädtischer Wohnnutzungen und
Baugruppenkonzepte
- städtebauliche Neuordnung des Gebietes
Löbertor
- Errichtung eines Gebäudes aus
a) Parkhaus mit mindestens 700
Kfz-Stellplätzen als Stellplatzschwerpunkt gemäß Verkehrsentwicklungsplan und
b) großflächigem
Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb als Vollsortimenter mit mindestens 1.800 qm
Verkaufsfläche
an der Neuwerkstraße zur Verbesserung der Nahversorgung des Wohnstandortes im Zentralen Versorgungsbereiches Altstadt
- Kfz-Erschließung des Gebäudeteiles Parkhaus
vom Juri-Gagarin-Ring
- Ausschluss von Störungen durch geeignete
Hüllkonstruktionen (Licht- und Lärmschutz) des Gebäudes
- Anlage eines Gründaches auf dem Gebäude
- Sicherung einer transparenten
Schaufensterfront zur Neuwerkstraße
- Schaffung eines qualitätvollen
Altstadteinganges mit Fuß- und
Radwegverbindung zwischen Neuwerkstraße und Juri-Gagarin-Ring / Löberknoten
03
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ALT424
„Löbertor“ in seiner Fassung vom 04.02.2014 (Anlage 2) und die Begründung
(Anlage 3) werden gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ALT424 „Löbertor“
und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
06
Die Stadtverwaltung wird beauftragt im Rahmen
der Bürgerinformation und unter Einbeziehung sonstiger Kommunikationsmedien
eine große Haushaltsbefragung im 4. Quartal 2014 zu Größe und Gestaltung einer
Parkgarage mit Einkaufsmöglichkeiten durchzuführen.
Vor dem nächsten Schritt der Aufstellung des Bebauungsplans
- Planes ist die Befragung auszuwerten.
07
Mit dem Bebauungsplan werden die
Sanierungsziele der Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt,
Altstadt (EFM101) im Gebiet Löbertor gebietsbezogen konkretisiert.
08
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die
durch das Bauvorhaben in Anspruch genommenen Grundstücksflächen an einen
Vorhabenträger zum Zwecke der Umsetzung des Bauvorhaben unter dem Vorbehalt zu
veräußern, dass nach der Abwägungsentscheidung des Stadtrates über die im
Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Belange die planungsrechtliche
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 33 Abs. 1 oder § 30 Abs. 1 BauGB eingetreten
ist.
Dazu beschließt der Stadtrat die
Veräußerung der in der Anlage 5 aufgeführten Grundstücke
a) gebunden an die Umsetzung der im
Beschlusspunkt 02 genannten Sanierungsziele,
b) mindestens zum Verkehrswert,
c) nach vorheriger öffentlicher
Ausschreibung, und erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende
Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese
Grundstücke.
Alternativ zur Veräußerung soll auch die
Bestellung von Erbbaurechten mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu
mindestens 6 % Erbbauzins möglich sein.
09
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
im Beschlusspunkt 08 genannten Festlegungen umzusetzen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.