Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan BP ALT 424 für das Gebiet "Löbertor", Stadtratsbeschluss Nr. 0327/95 vom 20.12.1995 wird aufgehoben.

 

02

Für den Bereich des ehemaligen Löbertores, südlich des erweiterten Hirschgartens soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ALT424 „Löbertor“ aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf des Bebauungsplanes ALT424 „Löbertor“ in seiner Fassung vom 04.02.2014 (Anlage 2) umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-     Schaffung der Voraussetzung für eine Freilegung der städtischen Liegenschaften zwischen Eichenstraße und Lilienstraße zugunsten familienfreundlicher innerstädtischer Wohnnutzungen und Baugruppenkonzepte

-     städtebauliche Neuordnung des Gebietes Löbertor

-     Errichtung eines Gebäudes aus

a)       Parkhaus mit mindestens 700 Kfz-Stellplätzen als Stellplatzschwerpunkt gemäß Verkehrsentwicklungsplan und

b)       großflächigem Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb als Vollsortimenter mit mindestens 1.800 qm Verkaufsfläche

an der Neuwerkstraße zur Verbesserung der Nahversorgung  des Wohnstandortes im  Zentralen Versorgungsbereiches Altstadt

-     Kfz-Erschließung des Gebäudeteiles Parkhaus vom Juri-Gagarin-Ring

-     Ausschluss von Störungen durch geeignete Hüllkonstruktionen (Licht- und Lärmschutz) des Gebäudes

-     Anlage eines Gründaches auf dem Gebäude

-     Sicherung einer transparenten Schaufensterfront zur Neuwerkstraße

-     Schaffung eines qualitätvollen Altstadteinganges mit  Fuß- und Radwegverbindung zwischen Neuwerkstraße und Juri-Gagarin-Ring / Löberknoten

 

03

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ALT424 „Löbertor“ in seiner Fassung vom 04.02.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ALT424 „Löbertor“ und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

06

Die Stadtverwaltung wird beauftragt im Rahmen der Bürgerinformation und unter Einbeziehung sonstiger Kommunikationsmedien eine große Haushaltsbefragung im 4. Quartal 2014 zu Größe und Gestaltung einer Parkgarage mit Einkaufsmöglichkeiten durchzuführen.

Vor dem nächsten Schritt der Aufstellung des Bebauungsplans - Planes ist die Befragung auszuwerten.

 

07

Mit dem Bebauungsplan werden die Sanierungsziele der Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Altstadt (EFM101) im Gebiet Löbertor gebietsbezogen konkretisiert.

 

08

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die durch das Bauvorhaben in Anspruch genommenen Grundstücksflächen an einen Vorhabenträger zum Zwecke der Umsetzung des Bauvorhaben unter dem Vorbehalt zu veräußern, dass nach der Abwägungsentscheidung des Stadtrates über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Belange die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 33 Abs. 1 oder § 30 Abs. 1 BauGB eingetreten ist.

 

Dazu beschließt der Stadtrat die Veräußerung der in der Anlage 5 aufgeführten Grundstücke

a) gebunden an die Umsetzung der im Beschlusspunkt 02 genannten Sanierungsziele,

b) mindestens zum Verkehrswert,

c) nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung, und erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese Grundstücke.

Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung von Erbbaurechten mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 6 % Erbbauzins möglich sein.

 

09

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 08 genannten Festlegungen umzusetzen.

 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.