Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 21.01.2014 für das Vorhaben "Neubau Druckzentrum Thüringen" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

 

02

Für den Bereich nördlich der Gottstedter Landstraße in Bindersleben soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BIN660 "Neubau Druckzentrum Thüringen"- aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Bindersleben, Flur 1, Flurstücke 563/114; 749/115; 130/2 (teilweise), 228/2; 273/3 sowie 368/2 und wird durch nachfolgende Flurstücke in der Flur 1, Gemarkung Bindersleben begrenzt:

 

Im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 563/114, 

 

im Osten:     durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 563/114, 749/115, 228/2, 273/3 und 368/2,

 

im Süden:     durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 273/3 und 368/2,

 

im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 368/2, 273/3, 228/2, 749/115 und 563/114.

 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-     Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Druckzentrums Thüringen als Erweiterung des bestehenden Druckhauses am Standort.

 

-     Einordnung des Druckhauses in das Landschaftsbild sowie Ausbildung eines Grünzuges am westlichen Ortsrand des Ortsteils Bindersleben. 

 

 

03

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

 

05

Die Planzeichnung "Neubau Druckzentrum Thüringen" in der Fassung vom 02.12.2013 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BIN660 "Neubau Druckzentrum Thüringen" und dessen Begründung gebilligt.

 

 

06

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BIN660 "Neubau Druckzentrum Thüringen" und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

 

07

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

 

08

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in Abstimmung mit dem Vorhabenträger zu prüfen, ob eine gewerbliche Nachnutzung des bestehenden Druckereigebäudes oder ein Abriss und eine Renaturierung der Flächen erfolgen sollen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)