Sitzung: 13.03.2014 StR/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0396/14
Beschluss:
01
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschließt die in
der Anlage 1 befindliche "Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über
die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ mit dem Ziel, in allen
Betreuungsverhältnissen sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte zu
ermöglichen.
02
Diese Entgeltordnung
soll für alle Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche
Berechnungsgrundlage für Elternentgelte schaffen. Der Stadtrat appelliert an
die Freien Träger der Kindertageseinrichtungen, diese Entgeltordnung in
gleicher Weise anzuwenden.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entgeltordnung
sowie die Erläuterung in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Zusätzlich ist
ein Onlinerechner den Eltern zur Verfügung zu stellen, mit dem sich die Eltern
durch Eingabe Ihrer Einkommensverhältnisse unverbindlich über das mögliche
individuelle Entgelt informieren können. Die dazu erforderlichen Eingaben sind
nicht zu speichern.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Weise
mit den Freien Trägern folgende Unterstützungsangebote zur Einführung und
Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung zu entwickeln:
               a. zwischen
Öffentlichen und Freien Trägern abgestimmte Auslegungshinweise
b. Schulung des Verwaltungspersonals der städtischen und
Freien Träger
       c. Angebot zur Berechnung der
Elternentgelte der Freien Träger durch die
           Verwaltung des Jugendamtes
05
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Vermeidung von Härtefällen geltend für
alle Betreuungsverhältnisse für
einen Zeitraum von längstens zwei Jahren nach in Kraft treten der einheitlichen
Entgeltordnung Übergangsregelungen mit den freien Trägern unter der Maßgabe zu treffen, dass den Schuldnern des
Entgeltes eine Mehrbelastung durch das monatlichen
Elternentgelt gegenüber bisheriger Regelungen im ersten Jahr nach in Kraft treten der Entgeltordnung bis zu 60 EUR
monatlich und im zweiten Jahr nach in Kraft treten der Entgeltordnung bis zu weiteren 80 EUR
monatlich im Einzelfall zuzumuten ist. Gleiches gilt für die Tagespflege.
06
Für die Revision der einheitlichen Entgeltordnung (Ziffer 5 der
Entgeltordnung) wird Folgendes Verfahren geregelt:
a. Die Revision liegt in Verantwortung des
Jugendhilfeausschusses. Dieser beauftragt mit der Überprüfung ein geeignetes
Gremium, in dem der Stadtelternbeirat, das Jugendamt, die Kämmerei, die im
Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie Vertreter der Freien Träger und der AG
nach §78 SGB VIII für den Bereich Kindertagesstätten stimmberechtigte
Mitglieder sind.
b. Die Prüfung beinhaltet insbesondere:
I.            eine
Einschätzung zur Umsetzung der einheitlichen
                              Entgeltordnung,
die für alle Betreuungsverhältnisse sozial
                              gerechte,
faire und nachvollziehbare Entgelte ermöglicht, um
                              eine
Beitragsgerechtigkeit in Erfurt herzustellen
II.           die Anpassung der Freibeträge in Ziffer 2.7 der
Entgeltordnung
                              an
die gültigen Regelsätze in Anlehnung an §90 SGB VIII
III.         die Anpassung an mögliche Änderungen der
                              Einkommensdefinition
in Anlehnung an die ThürHortkBVO
IV.         die Anwendbarkeit der Regelungen der einheitlichen
                              Entgeltordnung
V.          die Angemessenheit des Beitragsaufkommens
VI.         die Angemessenheit des Verwaltungsaufwandes und dessen
                              Refinanzierung
VII.        die Angleichung der Beiträge für Kindern unter 2 Jahren an
die
                              Beiträge
für die Kindern über 2 Jahre
07
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
geeignete Maßnahmen zu treffen, um mit Inkrafttreten der einheitlichen
Entgeltordnung die „Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für
Kinder in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt - KitaBenSEF“ und die
bisherige „Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von
Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege - KitaSEF“ außer Kraft zu setzen. Die bisherigen
Regelungen der beiden Satzungen sind für die kommunalen Einrichtungen in einen
Betreuungsvertrag aufzunehmen. Die
Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt eine Entgeltordnung für Verpflegungsgebühren in kommunalen
Einrichtung zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss im III. Quartal 2014
vorzulegen.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.)