Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschließt die in der Anlage 1 befindliche "Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ mit dem Ziel, in allen Betreuungsverhältnissen sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte zu ermöglichen.

 

02

Diese Entgeltordnung soll für alle Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche Berechnungsgrundlage für Elternentgelte schaffen. Der Stadtrat appelliert an die Freien Träger der Kindertageseinrichtungen, diese Entgeltordnung in gleicher Weise anzuwenden.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entgeltordnung sowie die Erläuterung in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Zusätzlich ist ein Onlinerechner den Eltern zur Verfügung zu stellen, mit dem sich die Eltern durch Eingabe Ihrer Einkommensverhältnisse unverbindlich über das mögliche individuelle Entgelt informieren können. Die dazu erforderlichen Eingaben sind nicht zu speichern.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Weise mit den Freien Trägern folgende Unterstützungsangebote zur Einführung und Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung zu entwickeln:

                a. zwischen Öffentlichen und Freien Trägern abgestimmte Auslegungshinweise

b. Schulung des Verwaltungspersonals der städtischen und Freien Träger

                   c. Angebot zur Berechnung der Elternentgelte der Freien Träger durch die

                       Verwaltung des Jugendamtes

 

05

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Vermeidung von Härtefällen geltend für alle Betreuungsverhältnisse für einen Zeitraum von längstens zwei Jahren nach in Kraft treten der einheitlichen Entgeltordnung Übergangsregelungen mit den freien Trägern unter der Maßgabe zu treffen, dass den Schuldnern des Entgeltes eine Mehrbelastung durch das monatlichen Elternentgelt gegenüber bisheriger Regelungen im ersten Jahr nach in Kraft treten der Entgeltordnung bis zu 60 EUR monatlich und im zweiten Jahr nach in Kraft treten der Entgeltordnung bis zu weiteren 80 EUR monatlich im Einzelfall zuzumuten ist. Gleiches gilt für die Tagespflege.

 

06

Für die Revision der einheitlichen Entgeltordnung (Ziffer 5 der Entgeltordnung) wird Folgendes Verfahren geregelt:

 

a. Die Revision liegt in Verantwortung des Jugendhilfeausschusses. Dieser beauftragt mit der Überprüfung ein geeignetes Gremium, in dem der Stadtelternbeirat, das Jugendamt, die Kämmerei, die im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie Vertreter der Freien Träger und der AG nach §78 SGB VIII für den Bereich Kindertagesstätten stimmberechtigte Mitglieder sind.

 

b. Die Prüfung beinhaltet insbesondere:

I.             eine Einschätzung zur Umsetzung der einheitlichen

                               Entgeltordnung, die für alle Betreuungsverhältnisse sozial

                               gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte ermöglicht, um

                               eine Beitragsgerechtigkeit in Erfurt herzustellen

II.            die Anpassung der Freibeträge in Ziffer 2.7 der Entgeltordnung

                               an die gültigen Regelsätze in Anlehnung an §90 SGB VIII

III.          die Anpassung an mögliche Änderungen der

                               Einkommensdefinition in Anlehnung an die ThürHortkBVO

IV.          die Anwendbarkeit der Regelungen der einheitlichen

                               Entgeltordnung

V.           die Angemessenheit des Beitragsaufkommens

VI.          die Angemessenheit des Verwaltungsaufwandes und dessen

                               Refinanzierung

VII.         die Angleichung der Beiträge für Kindern unter 2 Jahren an die

                               Beiträge für die Kindern über 2 Jahre

 

07

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um mit Inkrafttreten der einheitlichen Entgeltordnung die „Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt - KitaBenSEF“ und die bisherige „Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - KitaSEF“ außer Kraft zu setzen. Die bisherigen Regelungen der beiden Satzungen sind für die kommunalen Einrichtungen in einen Betreuungsvertrag aufzunehmen.  Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt eine Entgeltordnung für  Verpflegungsgebühren in kommunalen Einrichtung zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss im III. Quartal 2014 vorzulegen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.)