Sitzung: 24.03.2014 OR SAL/003/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0455/14
Beschluss:
Der Kirmesgesellschaft
Salomonsborn e.V. werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt 150,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Aufwendungen für Notstromaggregat, Toilettenwagen sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.