Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Entsprechend § 16 i.V.m. § 17, 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV Drosselberg 91 e. V. zur Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten sowie Trikots finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.
  2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.