Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die Vorbereitung und Durchführung des traditionellen Maifeuers finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.