Sitzung: 20.03.2014 OR ERM/003/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0451/14
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die Vorbereitung und Durchführung des traditionellen Maifeuers finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.