Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in den Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet.

Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den Fachämtern zu führen.