Sitzung: 20.03.2014 OR TIE/003/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0068/14
Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe
und Benutzung von Räumen in den Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt
werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses
verwendet.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den
Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den Fachämtern zu
führen.