Sitzung: 13.02.2014 StR/024/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2454/13
Beschluss:
01
Der
Stadtrat beschließt die Veräußerung der in der Anlage 1 aufgeführten
Grundstücke mindestens zum Verkehrswert nach vorheriger öffentlicher
Ausschreibung und erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende
Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese
Grundstücke. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung von Erbbaurechten
mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich
sein.
02
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 01 genannten
Festlegungen umzusetzen.
03
Der
Beschluss des Stadtrates Nr. 0680/13 lfd. Nr. 4 der Anlage 1 vom 12.06.2013 zum
Grundstück Ulan-Bator-Straße 76/77 (öffentliche Ausschreibung) wird aufgehoben.
(redakt.
Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 9
beigefügt.)