Sitzung: 13.02.2014 StR/024/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2322/13
Beschluss:
01
Der Beschluss Nr. 2294/12 vom 23.01.2013
über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre VS020 für den Geltungsbereich
der 1. Änderung des Bebauungsplanes MAR071 „Gebiet zwischen Schwarzburger
Straße / B4 und geplanter Straßenanbindung B4 (Gefahrenschutzzentrum)“ wird
aufgehoben.
02
Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16
Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V.m. § 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO)
und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung
über die 1. Verlängerung der am 22.06.2012 in Kraft getretenen
Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes
MAR071 „Gebiet zwischen Schwarzburger Straße / B4 und geplanter
Straßenanbindung B4 (Gefahrenschutzzentrum)“ - VS020 um ein Jahr. Der
beiliegende Satzungstext (Anlage 3) über die Veränderungssperre und der
Lageplan im Maßstab 1: 1000 (Anlage 2),
sind Bestandteil des Beschlusses.
03
Die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist im
Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 8 a – c
beigefügt.)