Sitzung: 13.02.2014 StR/024/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2291/13
Beschluss:
01
Der Entwurf des Bebauungsplanes JOV585 "Wohnen auf dem Johannesfeld
- Teilbereich A" in seiner Fassung vom 22.11.2013 (Anlage 2) und die
Begründung (Anlage 3) sowie die Abwägung der bereits vorliegenden
Stellungnahmen (Anlage 4)Â werden
gebilligt.
02
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren
von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a
BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes JOV585 "Wohnen auf dem Johannesfeld
- Teilbereich A" und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2
und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
04
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
05
Zeitpunkt,
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2
und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In
der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
06
Die
Verwaltung wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beauftragt, den
Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – d beigefügt.)