Sitzung: 13.02.2014 StR/024/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1180/13
Beschluss:
01
Der Entwurf des Bebauungsplanes ALT624 "Neuerbe /
Meyfartstraße" in seiner Fassung vom 02.01.2014 (Anlage 2) und die Begründung
(Anlage 3) werden gebilligt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird im beschleunigten
Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht
nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1Nr. 1, § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes ALT624 "Neuerbe /
Meyfartstraße" und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
03
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2
und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt
der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
05
Die Verwaltung wird gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB beauftragt, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung
anzupassen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – c beigefügt.)