Sitzung: 13.02.2014 StR/024/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0758/13
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung
(Anlage 5) zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das
Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), beschließt
der Stadtrat Erfurt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung,
gemäß § 13a BauGB, ALT588 "Schottenhöfe - Wohnen an der
Krämerbrücke", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 - M 1: 500) mit
den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom
02.01.2014, mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 4) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT588 "Schottenhöfe -
Wohnen an der Krämerbrücke" wird gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – e beigefügt.)