Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des Bebauungsplanes ALT614 (Anlage 2) gegenüber dem Aufstellungsbeschluss DS 1396/10 vom 24.11.2010 (Beschluss-Nr. 1396/10) geändert.

 

02

Der Entwurf des Bebauungsplanes ALT614 "Am Hügel" in seiner Fassung vom 21.10.2013 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2  Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes ALT614 "Am Hügel" und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

04

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

 

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

06

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ALT614 "Am Hügel" konkretisieren die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes "Altstadt" (EFM 101) und werden im Geltungsbereich die entsprechenden Regelungen der "Ortsgestaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt" verdrängen.

 

07

Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungs-planes ALT614 "Am Hügel" im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

08

Das Baulandumlegungsverfahren wird gemäß § 46 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und darüber hinaus für folgende angrenzende Flurstücke 139/2, 139/3, 139/6 in der Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 123und Teilfläche des Flurstückes 97/1 in der Flur 138 angeordnet. (Anlage 4)

 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)