Sitzung: 13.02.2014 StR/024/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1511/12
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im
Entwurf des Bebauungsplanes ALT614 (Anlage 2) gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss DS 1396/10 vom 24.11.2010 (Beschluss-Nr.
1396/10) geändert.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes ALT614 "Am Hügel" in seiner
Fassung vom 21.10.2013 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1
i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der
Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB abgesehen.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs.
2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes ALT614 "Am Hügel" und die
Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und §
3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
04
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr.
1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im
Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können.
06
Die Festsetzungen des
Bebauungsplanes ALT614 "Am Hügel" konkretisieren
die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes "Altstadt" (EFM 101) und
werden im Geltungsbereich die entsprechenden Regelungen der "Ortsgestaltungssatzung
für die Altstadt von Erfurt" verdrängen.
07
Der Flächennutzungsplan soll
gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungs-planes
ALT614 "Am Hügel" im Wege der Berichtigung angepasst werden.
08
Das Baulandumlegungsverfahren
wird gemäß § 46 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und darüber
hinaus für folgende angrenzende Flurstücke 139/2, 139/3, 139/6 in der Gemarkung
Erfurt-Mitte, Flur 123und Teilfläche des Flurstückes 97/1 in der Flur 138
angeordnet. (Anlage 4)
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d
beigefügt.)