Sitzung: 25.02.2014 JHA/005/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0282/14
1.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschließt die in der
Anlage 1 befindliche "Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die
Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ mit dem Ziel, in allen
Betreuungsverhältnissen sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte zu
ermöglichen.
2.
Diese Entgeltordnung soll für alle
Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche Berechnungsgrundlage für
Elternentgelte schaffen. Der Stadtrat appelliert an die Freien Träger der
Kindertageseinrichtungen, diese Entgeltordnung in gleicher Weise anzuwenden.
3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entgeltordnung sowie
die Erläuterung in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Zusätzlich ist ein
Onlinerechner den Eltern zur Verfügung zu stellen, mit dem sich die Eltern
durch Eingabe Ihrer Einkommensverhältnisse unverbindlich über das mögliche
individuelle Entgelt informieren können. Die dazu erforderlichen Eingaben sind
nicht zu speichern.
4.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Weise mit den
Freien Trägern folgende
Unterstützungsangebote zur
Einführung und Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung zu entwickeln:
               a.
zwischen Öffentlichen und Freien Trägern abgestimmte Auslegungshinweise
b. Schulung des
Verwaltungspersonals der städtischen und Freien Träger
       c. Angebot zur Berechnung
der Elternentgelte der Freien Träger durch die Verwaltung des Jugendamtes
5.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur
Vermeidung von Härtefällen Â
              geltend für alle
Betreuungsverhältnisse für einen Zeitraum von längstens zweiÂ
              Jahren nach in Kraft treten der
einheitlichen Entgeltordnung
             Übergangsregelungen mit den
freien Trägern unter der Maßgabe zu treffen,
             dass den Schuldnern des Entgeltes
eine Mehrbelastung durch das monatlichen
             Elternentgelt gegenüber bisheriger
Regelungen im ersten Jahr nach in Kraft
             treten der Entgeltordnung bis zu
60 EUR monatlich und im zweiten Jahr nach in
             Kraft treten der Entgeltordnung
bis zu weiteren 80 EUR monatlich im EinzelfallÂ
             zuzumuten ist. Gleiches gilt für
die Tagespflege
6.
Für die Revision der einheitlichen Entgeltordnung (Ziffer 5 der
Entgeltordnung)Â
              wird
Folgendes Verfahren geregelt:
a. Die Revision liegt in
Verantwortung des Jugendhilfeausschusses. Dieser beauftragt mit der Überprüfung
ein geeignetes Gremium, in dem der Stadtelternbeirat, das Jugendamt, die
Kämmerei, die im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie Vertreter der Freien
Träger und der AG nach §78 SGB VIII für den Bereich Kindertagesstätten
stimmberechtigte Mitglieder sind.
b. Die Prüfung beinhaltet
insbesondere:
I. eine Einschätzung zur
Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung, die für alle  Â
   Betreuungsverhältnisse sozial gerechte, faire
und nachvollziehbare Entgelte Â
                                 ermöglicht,
um
   eine Beitragsgerechtigkeit in Erfurt
herzustellen
II. die Anpassung der Freibeträge
in Ziffer 2.7 der Entgeltordnung an die gültigen
    Regelsätze
                   in Anlehnung an §90 SGB VIII
III. die Anpassung an mögliche
Änderungen der Einkommensdefinition in
      Anlehnung an die ThürHortkBVO
IV. die
Anwendbarkeit der Regelungen der einheitlichen Entgeltordnung
V. die
Angemessenheit des Beitragsaufkommens
VI. die Angemessenheit
des Verwaltungsaufwandes und dessen Refinanzierung
VII. die Angleichung der Beiträge für Kindern unter 2
Jahren an die Beiträge für die Kindern über 2 Jahre
7.   Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um mit Â
       Inkrafttreten der einheitlichen Entgeltordnung die „Satzung über die Benutzung der
       Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt - KitaBenSEF“ und
       die bisherige „Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von ElternbeiträgenÂ
       und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
       - KitaSEF“ außer Kraft zu setzen. Die bisherigen Regelungen der beiden Satzungen sind für die
       kommunalen Einrichtungen in einen Betreuungsvertrag aufzunehmen. Die Verwaltung desÂ
       Jugendamtes wird beauftragt eine Entgeltordnung für Verpflegungsgebühren in kommunalen
       Einrichtung zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss im III. Quartal 2014 vorzulegen.