Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 12, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 mit seinen Bestandteilen und Anlagen

 

-       Gesamtplan

-       Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt

-       Sammelnachweise

-       Stellenplan

-       Vorbericht

-       Ãœbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

-       Ãœbersichten über den vorläufigen Stand der Schulden, der Rücklagen und der Ãœbernahme von Ausfallbürgschaften

-       Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Theater Erfurt, des Entwässerungsbetriebes, des Thüringer Zooparks, des Erfurter Sportbetriebes und der Unternehmen

 

werden beschlossen.

 

02

Der Finanzplan und das Mehrjahresinvestitionsprogramm werden beschlossen.

 

03

Die Haushaltsgrundsätze zur Ausführung des Haushaltsplanes 2014 werden bestätigt.

 

04

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Ausländerbeirat bei der Ausrichtung der „Nacht der kulturellen Freundschaft“ organisatorisch und technisch zu unterstützen. Der Programmablauf wird mit dem Ausländerbeirat gemeinsam gestaltet.

 

05

01: Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit den Stadtwerken und der Stadtwirtschaft Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel Verbesserungen im Entsorgungsrhythmus insbesondere in der Erfurter Innenstadt bei Altstadtfesten und oder Weihnachtsmarkt herbeizuführen.

 

02: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Anbietern von Einwegverpackungen und dem Citymanagement Verhandlungen zur Reduzierung von Einwegverpackungen auf öffentlichen Flächen, bzw. Verbesserung von deren Entsorgung, zu führen.

 

06

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ausgehend von dem vorliegenden Antrag Flächen für Geschosswohnungsbau, Planungen für den Geschosswohnungsbau vorzunehmen. Dabei sind auch innerstädtische Brachen, bspw. ehemaliger Wertstoffhof Stauffenbergallee, zu prüfen.

 

07

Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit dem Träger zu verhandeln, um langfristig das Projekt „Bummi-Kaufhaus“ abzusichern. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat im 3. Quartal 2014 vorzulegen.

 

08

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Stadtgebiet planungsräumlich zu untersuchen und eine Spielplatzkonzeption vorzulegen. Diese ist entsprechend einer mittel- und langfristigen Bedarfsplanung vorzulegen. (Tabelle mit Maßnahme geplant, Maßnahmen abgeschlossen und finanzieller Untersetzung)

 

09

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den weiteren Bedarf an Bürgerhäusern in den Ortsteilen zu ermitteln und eine entsprechende Konzeption im Ausschuss OSO im 1. Quartal 2015 vorzulegen.

 

10

01: Der Erfurter Sportbetrieb wird beauftragt, im Zuge der BUGA Entwicklung des Gebietes entlang der Gera-Aue, für das Gebäude Essener Straße 16 in Zusammenarbeit mit den ansässigen Sportvereinen und der BUGA Gesellschaft ein Konzept bis zum 3. Quartal 2014 zu entwickeln.

 

02: Ziel ist die Entwicklung dieses Gebäudes im Sportkomplex Nord als begleitender Bestandteil des BUGA-Geländes und die Verbindung von Bundesgartenschau und Sport in Erfurt.

 

11

Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen und den Thüringer Ministerien Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung über ESF und EFRE Mittel 2014 - 2020 zu beantragen und dem Stadtrat mit der HH-Aufstellung 2015ff vorzulegen.

 

12

Anbau/Neubau Regelschule Hochheim

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 3. Quartal darzulegen, in welcher zeitlichen Realisierung der Anbau/Neubau erfolgt und wie die finanzielle

Untersetzung sichergestellt wird.

 

13

Turnhalle Stotternheim

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 3. Quartal, die Voraussetzungen für den Bau einer Sport- bzw. Mehrzweckhalle im Bereich der Schule Stotternheim, einschließlich einer Terminleiste darzustellen.

 

14

Arbeitsgruppe Personalentwicklungskonzept

 

1.                  Der Hauptausschuss bildet bis zum III. Quartal 2014 eine Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Organisations- und Personalentwicklungskonzeptes – OPEK“.

2.                  In der Arbeitsgruppe sollten vertreten sein: Stadträte, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Vertreter des Personalrats und des Personalamts.

3.            Die Verwaltung legt der Arbeitsgruppe dazu folgende Materialien vor:

 

·         Sachstandsbericht

·         Leitsätze der Personalpolitik

·         Natürliche Fluktuation

·         Entwicklung des Beschäftigungsvolumens

·         Aufgabenanalyse und Effektivierungsvorschläge

·         Strategische Personalbedarfsplanung unter o.g. Bedingungen

·         Qualifizierungskonzept

 

15

Barrierefreies Wohnen für Senioren

 

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in zukünftigen B-Plänen für Mehrfamilienhäuser barrierefreies Wohnen, zumindest aber barrierearmes Wohnen mit zu berücksichtigen.

 

16

Pfandring an Mülleimern          

 

1. Die Stadtverwaltung stellt die Erfahrungen anderer Städte (wie beispielsweise Köln) mit Pfandbehältersystem wie dem "Pfandring" dar.

 

2. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie ein solches System in der Stadt Erfurt eingeführt werden könnte und welche Kosten und Vorbereitungen damit im Zusammenhang stehen.

 

17

Plastiktütenverbot       

 

Der Oberbürgermeister prüft alle Möglichkeiten, die Verwendung von Plastiktüten im gesamten Erfurter Handel und auf Wochenmärkten zu unterbinden. Bis zum II. Quartal 2014 wird das Ergebnis der Prüfung dem Stadtrat vorgelegt.

 

18

Energetische Sanierung

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die energetische Sanierung städtischer Gebäude unter Heranziehung des ISEK (Punkt 5) zu berücksichtigen und voranzutreiben.

 

19

Härtefallregelung

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die betroffenen Grundstückseigentümer von abflusslosen Gruben in geeigneter und leicht zugänglicher Art und Weise über die Möglichkeit der Bezuschussung gemäß der "Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des Grundwassers in der Landeshauptstadt Erfurt" zu informieren.

 

20

aktuelles Zahlenmaterial

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Art und Weise (z.B. durch spezifische Software) die Mitarbeiter des Jugendamts bei der Analyse der sozialen Bedarfe in der Stadt sowie der Rechnungsergebnisse der städtischen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt werden können.

 

21

Gebäudevollkostenrechnung

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sukzessive die Gebäudevollkostenrechnung für alle städtischen Gebäude umzusetzen und ab 2016 halbjährlich im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungslegung und Vergaben über die Umsetzung zu berichten.

 

22

Auf Grund der Dringlichkeit notwendiger Unterhaltungsmaßnahmen in der GS 23 sind

die entsprechenden Haushaltsstellen dahingehend zu prüfen, ob weitere finanzielle

Mittel geplant werden können für:

 

-        Austausch der textilen Fußböden in Hort- und Klassenräumen

-        malermäßige Instandsetzung

-        neue Fenster an der Rückseite des Flachbaus

-        Schulhofsanierung, zumindest der Austausch lockerer und unebener 

        Gehwegplatten, die eine erhebliche Unfallgefahr darstellen.

 

23

Es ist zu prüfen, ob eine Erhöhung der Mittel nach §4 (HH-stelle 02010.61220) mindestens auf das Niveau von 2013 und der Mittel nach §16 (HH-stelle 02010. 61210) mindestens auf das Niveau von 2012 möglich ist.

 

24

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ortsteilrat Hochheim zeitnah über den Bearbeitungsstand der Instandsetzungsmaßnahmen an der "Winzerstraße" sowie über den Inhalt des gemachten Gutachtens zur Winzerstraße zu berichten.

 

25

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ortsteilbürgermeister Alach  über folgende Fragen zu berichten:

a) Warum im Haushaltsplan für die Schaderodaer Straße (K 11) die Verpflichtungsermächtigung für 2014 nicht aufrecht erhalten bleibt?

b) Warum für Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern in kleineren Ortsteilen mehr finanzielle Mittel im Haushaltsplan eingestellt sind, als für die Baumaßnahme des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Alach? 

 

 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)