Sitzung: 23.01.2014 OR BIN/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0107/14
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die
Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt
sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses
verwendet werden.
Die Ortsteilbürgermeisterin entscheidet eigenverantwortlich über die
notwendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiter/in Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.