Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses verwendet.

Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die notwendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.

Die Verwaltung, hier Sachbearbeiter Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.