Sitzung: 13.01.2014 OR MÖR/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0021/14
01.
Dem Ortsteilbürgermeister werden für 2014 aus § 16 der Ortsteilverfassung 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
02.
Entsprechend der unter § 19 Abs. a) und f) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
03.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.