Sitzung: 13.01.2014 OR GIS/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0019/14
Entsprechend §2 Abs. 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und
Renovierung des Bürgerhauses verwendet werden.
Die Verwaltung, hier
Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und
erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern zu führen.