Sitzung: 03.12.2013 OR ROH/010/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2386/13
Beschluss
Lt. § 8 der Ortsteilverfassung wird der Restbetrag in Höhe von 2006,06 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zur Verfügung gestellt.