Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Lt. § 8 der Ortsteilverfassung wird der Restbetrag in Höhe von 2006,06 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zur Verfügung gestellt.