Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Erfurter Bahn GmbH gemäß Anlage 1 wird als Regelungsmodell bestätigt.

 

02 

Das Stammkapital der Erfurter Bahn GmbH wird im Zuge der Euro ‑ Umstellung und zum Zwecke der Glättung in einem ersten Schritt um 354,06 Euro auf 256.000,00 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung wird durch eine Bareinlage der Landeshauptstadt Erfurt erbracht. Mit der Kapitalmaßnahme ist im Ãœbrigen nicht vorgesehen, dass ein neuer Geschäftsanteil entsteht.

 

03 

Das Stammkapital der Erfurter Bahn GmbH wird nach Schaffung der bilanziellen Voraussetzungen in einem zweiten Schritt um 744.000,00 Euro auf 1.000.000,00 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57 c GmbHG) soll durch anteilige Umwandlung der in der Bilanz der Erfurter Bahn GmbH ausgewiesenen Kapitalrücklage erfolgen. Mit der Kapitalmaßnahme ist im Übrigen nicht vorgesehen, dass ein neuer Geschäftsanteil entsteht.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Namen der Landeshauptstadt Erfurt die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen.

 

 

(redaktioneller Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)