Sitzung: 18.12.2013 StR/017/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0841/13
Beschluss:
01Â
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Erfurter Bahn GmbH gemäß
Anlage 1 wird als Regelungsmodell bestätigt.
02Â
Das Stammkapital der Erfurter Bahn GmbH wird im Zuge der Euro ‑ Umstellung
und zum Zwecke der Glättung in einem ersten Schritt um 354,06 Euro auf
256.000,00 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung wird durch eine Bareinlage der
Landeshauptstadt Erfurt erbracht. Mit der Kapitalmaßnahme ist im Übrigen nicht
vorgesehen, dass ein neuer Geschäftsanteil entsteht.
03Â
Das Stammkapital der Erfurter Bahn GmbH wird nach Schaffung der
bilanziellen Voraussetzungen in einem zweiten Schritt um 744.000,00 Euro auf
1.000.000,00 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57 c
GmbHG) soll durch anteilige Umwandlung der in der Bilanz der Erfurter Bahn GmbH
ausgewiesenen Kapitalrücklage erfolgen. Mit der Kapitalmaßnahme ist im Übrigen
nicht vorgesehen, dass ein neuer Geschäftsanteil entsteht.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Namen der Landeshauptstadt
Erfurt die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und den
Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen.
(redaktioneller Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)